Allgemeine Verkaufsbedingungen

I. Allgemeines

1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen von uns. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.

2. An unseren Kostenvorschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung zugänglich gemacht werden.

II. Vertragsabschluss, Preise, Auftragswert, Verpackung

1. Alle Angebote, Preise, Lieferfristen und sonstige Zusagen sind freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt.

2. Die einem Angebot beigefügten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen etc., die Gewichts- und Maßangaben sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen enthalten, sind nur annähernd maßgebend und gelten als nicht zugesichert. Zugesichert im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB sind nur diejenigen Eigenschaften, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen stellt grundsätzlich nur eine nähere Warenbestimmung dar und begründet keine Zusicherung durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich von uns erklärt wurde.

3. Alle Vereinbarungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern, werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich.

4. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, grundsätzlich ab Werk (Versandort).

5. Die Umsatzsteuer wird, sofern der Käufer Kaufmann ist, in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe und gesondert in Rechnung gestellt.

6. Firmeneigenes, gesondert berechnetes Verpackungsmaterial wird bei frachtfreier Rückgabe in einwandfreiem Zustand innerhalb von 4 Wochen mit 2/3 des in Rechnung gestellten Betrages wieder gutgeschrieben.

7. Alle Leergut- und Rückwarensendungen reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders.

8. Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen, Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt.

III. Lieferung, Gefahrübergang

1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben etwas anderes schriftlich zugesagt. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt in jedem Fall voraus: den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

2. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, resultierend aus Waren-, Energiemangel, Brand oder ähnlichen Ursachen und Verkehrsstörungen, die ihren Ursprung außerhalb der betrieblichen Sphäre haben, tritt Lieferverzug nicht ein. Diese Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit nach Herstellung normaler Produktionsmöglichkeiten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse bei unseren Lieferanten eintreten.

3. Bei verspäteter Lieferung aus den Gründen des vorhergehenden Absatzes sind wir nicht zur Zahlung von Vertragsstrafen und/oder Schadensersatz verpflichtet. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche auf die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachter Verzögerungen beschränkt.

4. Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Verkaufsbedingung betrachtet.

5. Bei nicht serienmäßigen Geräten oder Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, gefertigte Überstücke mitzuliefern.

6. Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist und auch, wenn wir die Aufstellung und Montage übernommen haben. Art und Wege des Versandes sowie die Bestimmung des Versandortes sind, wenn nichts anderes bestimmt, uns zu überlassen. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

IV. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung

1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Zugang zu untersuchen.

2. Werden Falschlieferungen, Fehlmengen oder sonstige Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang gerügt, gilt die Lieferung als vertragsmäßig ausgeführt, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Nicht Vollkaufleute haben offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang und sonstige Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung zu rügen, anderenfalls gilt die Lieferung als vertragsmäßig ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns wegen unterwegs entstandener Schäden oder Gewichtsverluste aus. Für die Berechnung sind die in unserem Werk festgestellten Maße, Raumverhältnisse, Gewichte und Stückzahlen maßgebend.

3. Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.

4. Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware bzw. -teile zu liefern, den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung).

5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, auch wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sowie aus jedem anderen tatsächlichen und rechtlichen Grund, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. In jedem Falle sind Schadensersatzansprüche auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Uns steht das Recht zur Beseitigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen an der beanstandeten Ware zu.

6. Zur Vornahme von uns notwendig erscheinenden Änderungen sowie Lieferungen von Ersatzwaren oder -teilen hat der Käufer uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

7. Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Schadensersatz wird nur im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung unsererseits geleistet.

8. Wir gewährleisten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für Jobskin Kompressionsbekleidung gewährleisten wir 30 Tage. Bei Doppelversorgung mit Jobskin Kompressionsbekleidung verdoppeln wir die Gewährleistungszeit.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. auf Grund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat; bei Zahlung durch Wechsel und Scheck bis zu deren Einlösung. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.

2. Das Bekanntwerden von Tatsachen, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und die Weigerung des Käufers, die Erfüllung des Vertrages durch Zug-um-Zug-Leistung oder durch Sicherheitsleistungen zu gewährleisten, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten. An uns nicht bekannte Käufer kann die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme erfolgen.

3. In dem Fall, dass die von uns gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiterveräußert oder aus einem anderen Rechtsgrund Dritten übergeben wird, tritt der Käufer hiermit die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Rechnungs-wertes unserer dabei verwendeten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekanntzugeben und uns die erforderliche Auskunft zu geben sowie Unterlagen zwecks Einziehung der Forderungen durch uns auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet – soweit wir nichts anderes bestimmen –, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres unser Eigentum wird, einzuziehen und für uns abgesondert von übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.

4. Der einfache sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen im Zweifel so lange fort, bis der Käufer unserer Ware in jedem Einzelfall nachweist, dass sie vollständig bezahlt ist. In dem Fall, in dem die in unserem Vorbehaltseigentum befindliche Ware von Dritten in Anspruch genommen wird, z. B. im Wege der Pfändung, oder Dritte auf die uns abgetretene Forderung Ansprüche geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.

VI. Zahlung

1. Rechnungen sind – sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar, frei Zahlstelle an uns. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bei uns bzw. der Tag der Gutschrift auf unser Bankkonto.

2. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung von Kosten und Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten fälligen Posten verwendet.

3. Bei Zahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen vom Rechnungsbetrag zu berechnen.

4. Die Übergabe von Wechseln und Schecks gilt erfüllungshalber. Wechsel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarungen angenommen. Sie dürfen keine längere Laufzeit als 3 Monate haben. Alle entstehenden Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung. Falls ein Wechsel mangels Zahlung zu Protest geht, werden alle laufenden Rechnungen – auch diejenigen Beträge, für die der Wechsel ausgestellt ist – sofort fällig.

5. Gegenüber unseren Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

VII. Weiterverkauf

1. Der Weiterverkauf unserer Marktartikel ist nur in Originalverpackung gestattet. Ihre Um- und Abfüllung ist entsprechend § 24 des Warenzeichengesetzes nicht statthaft.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort, für die Zahlung Felsberg (Bankkonto). Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

IX. Verbindlichkeit des Vertrages

1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

X. Datenverarbeitungsklausel

1. Der Käufer wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen Geschäftsbeziehungen gespeichert sind und – soweit gesetzlich zulässig – verwendet bzw. übermittelt werden.

Stand: Oktober 2016

TRICONmed GmbH; Sitz der Firma: An der Eiche 6, 34327 Körle

Geschäftsleitung: Beglie Reis & Dr. Burkhard Reis

Handelsregister: Amtsgericht Fritzlar HRB 11927, Ust.-IdNr.  DE 815399292