Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller
Angebote und Verträge über Warenlieferungen von uns.
Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des
Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
anerkannt sind.
- An unseren Kostenvorschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche
Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger
Zustimmung zugänglich gemacht werden.
II. Vertragsabschluss, Preise, Auftragswert, Verpackung
- Alle Angebote, Preise, Lieferfristen und sonstige Zusagen sind
freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich
bestimmt.
- Die einem Angebot beigefügten Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen etc., die Gewichts- und Maßangaben sowie
Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen enthalten, sind nur
annähernd maßgebend und gelten als nicht zugesichert.
Zugesichert im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB sind nur diejenigen
Eigenschaften, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
Eine Bezugnahme auf DIN-Normen stellt grundsätzlich nur eine
nähere Warenbestimmung dar und begründet keine Zusicherung
durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich von
uns erklärt wurde.
- Alle Vereinbarungen, insbesondere solche mit unseren
Außendienstmitarbeitern, werden erst nach unserer schriftlichen
Bestätigung für uns verbindlich.
- Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart
wird, grundsätzlich ab Werk (Versandort).
Der Mindestauftragswert beträgt 50 € (netto). Bei einem
Auftragswert zwischen 50 € – 200 € (netto), wird ein
Logistikzuschlag von 10 € (netto) in Rechnung gestellt.
Ausgenommen davon sind Jobskin® Massanfertigungen und
InterimCare.
- Wir behalten uns vor, im Falle einer bis zur Erledigung des
Auftrages eintretenden Erhöhung der Löhne, Hilfs- und
Betriebsstoffe oder der Einführung erhöhter Abgaben an die
Behörden usw. unsere bei der Ablieferung der Ware
maßgebenden, die Erhöhung angemessen berücksichtigenden
Tagespreise zur Anwendung zu bringen.
- Die Umsatzsteuer wird, sofern der Käufer Kaufmann ist, in der
jeweils gesetzlich festgelegten Höhe und gesondert in Rechnung
gestellt.
- Firmeneigenes, gesondert berechnetes Verpackungsmaterial
wird bei frachtfreier Rückgabe in einwandfreiem Zustand
innerhalb von 4 Wochen mit 2/3 des in Rechnung gestellten
Betrages wieder gutgeschrieben.
- Alle Leergut- und Rückwarensendungen reisen auf Gefahr und
Kosten des Absenders.
- Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung
nicht angenommen, Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen
und nicht mehr verkaufsfähige Waren sind von der Rücknahme
ausgeschlossen. Anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt.
III. Lieferung, Gefahrübergang
- Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben etwas anderes schriftlich
zugesagt. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt in jedem Fall
voraus: den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu
liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben,
die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig
erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
- Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen
Hindernissen wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfe,
Betriebsstörungen, resultierend aus Waren-, Energiemangel,
Brand oder ähnlichen Ursachen und Verkehrsstörungen, die ihren
Ursprung außerhalb der betrieblichen Sphäre haben, tritt
Lieferverzug nicht ein. Diese Ereignisse berechtigen uns, die
Lieferung um die Dauer der Verhinderung oder einer
angemessenen Anlaufzeit nach Herstellung normaler
Produktionsmöglichkeiten hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse bei
unseren Lieferanten eintreten.
- Bei verspäteter Lieferung aus den Gründen des vorhergehenden
Absatzes sind wir nicht zur Zahlung von Vertragsstrafen und/oder
Schadensersatz verpflichtet. Im Übrigen sind
Schadensersatzansprüche auf die Fälle vorsätzlicher oder grob
fahrlässig verursachter Verzögerungen beschränkt.
- Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden,
Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als
Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser
Verkaufsbedingung betrachtet.
- Bei nicht serienmäßigen Geräten oder Sonderanfertigungen
behalten wir uns vor, gefertigte Überstücke mitzuliefern.
- Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und
Kosten des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der
Absendung auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn
frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist und auch, wenn wir die
Aufstellung und Montage übernommen haben. Art und Wege des
Versandes sowie die Bestimmung des Versandortes sind, wenn
nichts anderes bestimmt, uns zu überlassen. Auf Wunsch des
Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer
gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
IV. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Zugang zu
untersuchen.
- Werden Falschlieferungen, Fehlmengen oder sonstige Mängel
nicht innerhalb von 10 Tagen nach Waren- bzw.
Rechnungseingang gerügt, gilt die Lieferung als vertragsmäßig
ausgeführt, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Nicht Vollkaufleute haben offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang und sonstige Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung zu rügen, anderenfalls gilt die Lieferung als vertragsmäßig ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns wegen unterwegs entstandener Schäden oder Gewichtsverluste aus. Für die Berechnung sind die in unserem Werk festgestellten Maße, Raumverhältnisse, Gewichte und Stückzahlen maßgebend.
- Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
- Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware bzw. -teile zu liefern, den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung).
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, auch wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sowie aus jedem anderen tatsächlichen und rechtlichen Grund, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. In jedem Falle sind Schadensersatzansprüche auf
die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Uns
steht das Recht zur Beseitigung, Prüfung und Vornahme von
Versuchen an der beanstandeten Ware zu.
- Zur Vornahme von uns notwendig erscheinenden Änderungen
sowie Lieferungen von Ersatzwaren oder -teilen hat der Käufer
uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
- Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten
unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben
erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich – auch in
Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer
nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung
für die beabsichtigten Zwecke. Schadensersatz wird nur im Falle
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung
unsererseits geleistet.
V. Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für
alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im
Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. auf Grund von
Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen,
nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
oder Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die
Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden
Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat; bei Zahlung
durch Wechsel und Scheck bis zu deren Einlösung. Bei
Zahlungsverzug des Käufers ist dieser nach Mahnung verpflichtet,
die Vorbehaltsware herauszugeben.
- Das Bekanntwerden von Tatsachen, die ernste Bedenken an der
Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und die Weigerung des
Käufers, die Erfüllung des Vertrages durch Zug-um-Zug-Leistung
oder durch Sicherheitsleistungen zu gewährleisten, berechtigen
uns, vom Vertrag zurückzutreten. An uns nicht bekannte Käufer
kann die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme
erfolgen.
- In dem Fall, dass die von uns gelieferte Ware vor vollständiger
Bezahlung des Kaufpreises weiterveräußert oder aus einem
anderen Rechtsgrund Dritten übergeben wird, tritt der Käufer
hiermit die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen
seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten
an uns ab und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung in Höhe des Rechnungswertes unserer dabei
verwendeten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er
in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekanntzugeben
und uns die erforderliche Auskunft zu geben sowie Unterlagen
zwecks Einziehung der Forderungen durch uns auszuhändigen.
Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet – soweit wir nichts
anderes bestimmen –, den Gegenwert für die weiterveräußerte
Ware, der ohne weiteres unser Eigentum wird, einzuziehen und
für uns abgesondert von übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.
- Der einfache sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt
bestehen im Zweifel so lange fort, bis der Käufer unserer Ware in
jedem Einzelfall nachweist, dass sie vollständig bezahlt ist. In dem
Fall, in dem die in unserem Vorbehaltseigentum befindliche Ware
von Dritten in Anspruch genommen wird, z. B. im Wege der
Pfändung, oder Dritte auf die uns abgetretene Forderung
Ansprüche geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, uns
hiervon in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den
Eigentumsvorbehalt zu informieren.
VI. Zahlung
- Rechnungen sind generell ohne jeden Abzug innerhalb von 30
Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar frei Zahlstelle an uns.
Sie werden grundsätzlich 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum
fällig. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bei uns bzw. der
Tag der Gutschrift auf unser Bankkonto.
- Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung von Kosten und
Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten fälligen Posten
verwendet.
- Bei Zahlung nach Ablauf der 30 Tage behalten wir uns vor,
Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen vom
Rechnungsbetrag zu berechnen.
- Die Übergabe von Wechseln und Schecks gilt erfüllungshalber.
Wechsel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarungen
angenommen. Sie dürfen keine längere Laufzeit als 3 Monate
haben. Alle entstehenden Bank-, Diskont- und Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für
rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung. Falls ein Wechsel
mangels Zahlung zu Protest geht, werden alle laufenden
Rechnungen – auch diejenigen Beträge, für die der Wechsel
ausgestellt ist – sofort fällig.
- Gegenüber unseren Forderungen kann nur aufgerechnet oder
ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die
Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig
festgestellt ist.
VII. Weiterverkauf
- Der Weiterverkauf unserer Marktartikel ist nur in
Originalverpackung gestattet. Ihre Um- und Abfüllung ist
entsprechend § 24 des Warenzeichengesetzes nicht statthaft.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort, für
die Zahlung Felsberg (Bankkonto). Alleiniger Gerichtsstand ist,
wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden
Streitigkeiten das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
IX. Verbindlichkeit des Vertrages
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn
das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine
Partei darstellen würde.
X. Datenverarbeitungsklausel
- Der Käufer wird hiermit darüber unterrichtet, dass
personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen
Geschäftsbeziehungen gespeichert sind und – soweit gesetzlich
zulässig – verwendet bzw. übermittelt werden.
Stand: Februar 2008
Inhaberin: Beglie Reis
Sitz der Firma: Felsberg
Reg.-Gericht: Amtsgericht Fritzlar
HRA Nr.: 16141
Ust-Ident Nr.: DE257154385